Das türkische Zivilgesetzbuch beschränkt das Erbrecht nicht auf die Staatsbürgerschaft. Aus diesem Grund können auch ausländische Staatsbürger Erben von Vermögenswerten in der Türkei sein. Das Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins (veraset ilamı) unterscheidet sich jedoch in Fällen mit ausländischen Erben von dem für türkische Staatsbürger und unterliegt bestimmten besonderen rechtlichen Bedingungen. Die Bedingung der Reziprozität (mütekabiliyet) ist von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die Übertragung von unbeweglichem Vermögen geht.

Für Bürger, die im Ausland leben, oder für Ausländer werden Immobilientransaktionen in der Türkei (Kauf, Verkauf, Hypothek) in der Regel über eine Vollmacht abgewickelt. Damit eine im Ausland ausgestellte Vollmacht jedoch in der Türkei, insbesondere bei den Grundbuchämtern (Tapu), gültig ist, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Entscheidende Details wie die Apostille, die Form der Ausstellung und die Übersetzung sind von entscheidender Bedeutung für einen reibungslosen Ablauf des Prozesses.

Erbschafts- und Nachlassverfahren in der Türkei beinhalten besondere rechtliche Schritte, insbesondere für deutsche Staatsbürger oder Doppelstaatsbürger.

Diese Seite richtet sich an Personen, die im Ausland geschieden sind und deren Vermögenswerte in der Türkei auf den Ex-Partner registriert sind.

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch gelten Vermögenswerte, die nach dem 01.01.2002 während der Ehe erworben wurden, als "erworbenes Vermögen", und beide Ehepartner haben rechtlich gleiche Ansprüche darauf. Um diese Ansprüche geltend zu machen, muss jedoch nach der Scheidung eine gesonderte Klage zur Liquidation des Güterstands eingereicht werden.

Türkische Staatsbürger im Ausland fragen sich häufig, wie sie ihre Erbrechte für in der Türkei verbliebene Vermögenswerte geltend machen können. Besonders bei Themen wie Grundbuch, Bankkonten, Testamenten, Erbscheinen, Vollmachten oder Vermögensverschleierung besteht großer Bedarf an rechtlicher Beratung.

Ein häufiges Problem für Personen mit ausländischen Scheidungsurteilen ist die fehlende Anerkennung in der Türkei, was behördliche Verfahren unmöglich macht. Der Anerkennungs- und Vollstreckungsprozess ist besonders wichtig für im Ausland lebende Türken, die:

  • erneut heiraten möchten
  • Vermögensaufteilungen durchführen müssen
  • Sorgerechtsregelungen benötigen

Türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, können während des Scheidungsprozesses in der Türkei auf verschiedene rechtliche Herausforderungen stoßen. Insbesondere in Ländern wie Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Belgien müssen Personen, die sich scheiden lassen, entweder eine administrative Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vornehmen oder, abhängig von der Zustimmung des Ehepartners, eine Anerkennungs- oder Vollstreckungsklage einreichen, damit ihre Scheidung in der Türkei gültig ist.