
Familienrecht
Aufteilung von Vermögen in der Türkei nach einer Scheidung im Ausland (2025)

Klicken Sie hier, um über Whatsapp Kontakt aufzunehmen
Dieser Artikel richtet sich an Personen, die sich im Ausland scheiden ließen und in der Türkei über eigenes oder gemeinsames Vermögen mit ihrem geschiedenen Ehepartner verfügen, wie Häuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien oder Wohnungen.
Wie bekannt ist, gelten in der Türkei seit dem 01.01.2002 alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte als „gemeinsames erworbenes Gut“, was bedeutet, dass beide Ehepartner grundsätzlich jeweils zur Hälfte Anspruch auf diese Vermögenswerte haben. Dieses Recht muss jedoch nach der Scheidung in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden.
Besonders für im Ausland lebende Personen können mehrere Szenarien auftreten:
a) Während der Ehe wurden in der Türkei Immobilien, Fahrzeuge oder Grundstücke erworben, jedoch nur auf den Namen eines Ehepartners eingetragen.
b) Die Scheidung erfolgte im Ausland, aber nach der Scheidung sollen die in der Türkei befindlichen Vermögenswerte unter den Ex-Partnern aufgeteilt werden.
c) Während das Scheidungsverfahren im Ausland noch läuft, soll verhindert werden, dass der Ehepartner, auf dessen Namen das Vermögen eingetragen ist, dieses veräußert oder auf Dritte überträgt.
In diesem Artikel werden wir unsere Leser über die oben genannten Situationen informieren und aufzeigen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.
a- Haben Sie während Ihrer Ehe ein Haus, ein Auto, Grundstück usw. aus der Türkei importiert? Solche Immobilien wurden möglicherweise gekauft, aber möglicherweise nur auf den Namen eines der Ehepartner eingetragen.
b- Das Paar hat sich möglicherweise im Ausland scheiden lassen, möchte danach aber möglicherweise das Eigentum in der Türkei teilen.
c- Während ein Scheidungsverfahren im Ausland anhängig ist, kann es notwendig sein, die Person, in deren Besitz sich die Güter befinden, am Schmuggel der Güter zu hindern.
In diesem Artikel informieren wir unsere Leser über die oben genannten Situationen.
Ich habe mich im Ausland scheiden lassen. Unser Vermögen in der Türkei ist auf meinen Ex-Partner eingetragen. Was kann ich tun?
Wie bereits erwähnt, gilt seit dem 01.01.2002, dass Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen zustehen. Nach der Scheidung muss jedoch derjenige Ehepartner, auf dessen Namen das Vermögen nicht eingetragen ist, seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.
Die Klage muss innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung eingereicht werden. Falls die Scheidung im Ausland erfolgt ist, beginnt diese Frist erst dann zu laufen, wenn das ausländische Scheidungsurteil in der Türkei anerkannt wurde.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, welche Vermögenswerte dem Ehegatten zu gleichen Teilen zustehen. Grundsätzlich gilt:
• Das Vermögen muss nach dem 01.01.2002 erworben worden sein.
• Vermögenswerte, die einem Ehepartner durch Erbschaft oder Schenkung zufallen, unterliegen nicht der Aufteilung.
• Die häufigste Klageart ist die **Klage auf Beteiligung am Zugewinn („Artık Değere Katılma Alacağı Davası“) **. Im Rahmen dieser Klage wird der Wert der Vermögensgegenstände berechnet, und der anspruchsberechtigte Ehepartner kann die Hälfte des ermittelten Betrags vom Ex-Partner fordern.
Falls das Scheidungsverfahren noch läuft und der Ex-Partner böswillig handelt, könnte er versuchen, das Vermögen auf eine andere Person zu übertragen. Um dies zu verhindern, sollte beim Gericht ein Sicherungsbeschluss (Tedbir Kararı) für das betreffende Vermögen beantragt werden.
Ein Ehepartner, der seinen Anteil an während der Ehe erworbenem Vermögen geltend machen möchte, muss eine Klage bezüglich des Güterstandsregimes einreichen. Diese Verfahren sind aufgrund der erforderlichen wirtschaftlichen Berechnungen äußerst komplex.
Zeitpunkt und Strategie sind bei solchen Verfahren entscheidend. Damit das Vermögen nicht auf Dritte übertragen wird, sollte das Gericht gebeten werden, eine Sicherungspfändung auf die betreffenden Vermögenswerte zu verhängen.
Aufgrund der Komplexität und der entscheidenden Bedeutung der Zeitplanung ist es dringend ratsam, sich bei der Einreichung einer solchen Klage von einem auf Güterrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Ohne rechtliche Unterstützung ist ein erheblicher Verlust von Ansprüchen sehr wahrscheinlich.
Unsere Kanzlei bietet mit umfangreicher Erfahrung und Fachwissen juristische Dienstleistungen zu allen Fragen des Güterstandsrechts in der Türkei an und entwickelt zielgerichtete Lösungsstrategien für unsere Mandanten. Für eine kostenlose Erstberatung können Sie uns über den unten stehenden WhatsApp-Button kontaktieren.