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Erbrecht in der Türkei (Spezielle Antworten für deutsche Staatsbürger)

Erbschafts- und Nachlassverfahren in der Türkei beinhalten besondere rechtliche Schritte, insbesondere für deutsche Staatsbürger oder Doppelstaatsbürger.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der häufigsten Fragen und deren Antworten, um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen.

📋 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Wenn kein Testament existiert, wer erbt in der Türkei und in welchem Anteil?
  2. Wie kann ich als deutscher Staatsbürger ein in der Türkei gültiges Testament erstellen?
  3. Was ist der „Zwangserbteil“ im türkischen Recht und gilt er auch für deutsche Staatsbürger?
  4. Werden bei der Berechnung des Erbteils in der Türkei Schenkungen in Deutschland oder der Türkei berücksichtigt?
  5. Wie kann ich als in Deutschland lebender Erbe meine Erbrechte in der Türkei schützen?
  6. Wie lasse ich mich als Erbe im Grundbuch in der Türkei eintragen?
  7. Wann und in welcher Höhe zahle ich als deutscher Staatsbürger Erbschaftssteuer in der Türkei?
  8. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, eine verschuldete Erbschaft in der Türkei auszuschlagen oder die Haftung zu begrenzen?
  9. Wie finde ich von Deutschland aus den richtigen Anwalt für Erbschaftsfälle in der Türkei?
  10. Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen dem türkischen und dem deutschen Erbrecht?

1. Wenn kein Testament existiert, wer erbt in der Türkei und in welchem Anteil?

Gibt es kein Testament, wird der Nachlass nach dem türkischen Zivilgesetzbuch zunächst zu gleichen Teilen unter den Abkömmlingen verteilt. Der Ehepartner erbt zusammen mit den Kindern. Fehlen Abkömmlinge, erben die Eltern und Geschwister, andernfalls entferntere Verwandte.

1. Ordnung: Kinder, Enkel und deren Kinder

  • Alle Abkömmlinge erben zu gleichen Teilen.
  • Unehelich geborene Kinder haben die gleichen Rechte wie ehelich geborene.
  • Adoptierte Kinder haben ein doppeltes Erbrecht:
    • Sie erben von ihren leiblichen Eltern.
    • Sie erben auch von den Adoptiveltern (nicht von deren Verwandten).
  • Eine Vaterschaftsklage kann auch nach dem Tod des Erblassers erhoben werden.

2. Ordnung: Eltern und Geschwister

  • Wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, erben die Eltern.
  • Ist ein Elternteil verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister.

3. Ordnung: Großeltern

  • Fehlen Eltern und Geschwister, erben die Großeltern.
  • Leben diese nicht mehr, erben deren Kinder (Onkel, Tanten).

Erbanteil des Ehepartners

  • Der Ehepartner erhält je nach Vorhandensein weiterer Erben:
    • Ehepartner + Kinder → 1/4
    • Ehepartner + Eltern/Geschwister → 1/2
    • Ehepartner + Großeltern oder deren Nachkommen → 3/4
    • Ehepartner allein → 100 %

Hinweise:

  • Gleichgeschlechtliche Ehen werden in der Türkei nicht anerkannt.
  • Das Erbrecht in der Türkei basiert auf dem Prinzip der „Gesamtrechtsnachfolge“.

2. Wie kann ich als deutscher Staatsbürger ein in der Türkei gültiges Testament erstellen?

Das sicherste Verfahren ist ein notariell beurkundetes Testament in der Türkei. In Deutschland erstellte Testamente müssen formgerecht errichtet, mit einer Apostille versehen und in der Türkei anerkannt (Exequatur) werden.


3. Was ist der „Zwangserbteil“ im türkischen Recht und gilt er auch für deutsche Staatsbürger?

Der Zwangserbteil schützt nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) davor, vollständig enterbt zu werden. Diese Regel gilt auch für deutsche Staatsbürger, wenn sich der Nachlass in der Türkei befindet.


4. Werden bei der Berechnung des Erbteils in der Türkei Schenkungen in Deutschland oder der Türkei berücksichtigt?

Ja. Schenkungen, die das Erbverhältnis erheblich beeinträchtigen (insbesondere größere Schenkungen in den letzten Jahren), können durch eine Herabsetzungsklage (tenkis davası) in die Erbmasse eingerechnet werden.


5. Wie kann ich als in Deutschland lebender Erbe meine Erbrechte in der Türkei schützen?

Sie können eine Vollmacht erteilen, um den Erbschein zu beantragen, Grundbuchverfahren einzuleiten oder Klage zu erheben. Zudem ist es möglich, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um den Verkauf oder die Übertragung von Immobilien zu verhindern.


6. Wie lasse ich mich als Erbe im Grundbuch in der Türkei eintragen?

Zuerst wird der Erbschein beantragt, anschließend erfolgt die Umschreibung im Grundbuchamt. Dies kann auch aus Deutschland per Vollmacht über einen Anwalt erfolgen.


7. Wann und in welcher Höhe zahle ich als deutscher Staatsbürger Erbschaftssteuer in der Türkei?

In der Türkei unterliegt geerbtes Vermögen der Erbschaftssteuer. Die Pflicht gilt sowohl für türkische als auch für ausländische Erben.

Wer zahlt die Steuer?

  • Türkische Staatsbürger: Auch im Ausland lebend steuerpflichtig.
  • Ausländer: Steuerpflichtig, wenn sie Immobilien oder steuerpflichtige Vermögenswerte in der Türkei erben.

Steuersätze und Freibeträge

  • Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Nachlasses zwischen 1 % und 10 %.
  • Jährlich im Dezember neu festgesetzt.

Fristen

  • Abgabe der Erklärung: innerhalb von 4 Monaten ab Todesdatum.
  • Für im Ausland lebende Erben: 6 Monate.
  • Bankguthaben werden nur gegen Vorlage eines Abwicklungsbescheids ausgezahlt.

Immobilien und Verkauf

  • Bewertung nach offiziellem Steuerwert.
  • Keine zusätzliche Grundbuch- oder Übertragungssteuer bei Erbschaften.
  • Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb durch den Erblasser kann der Wertzuwachssteuer unterliegen.

Doppelbesteuerung mit Deutschland

  • Kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftssteuer zwischen der Türkei und Deutschland.
  • Mögliche Besteuerung in beiden Ländern.

8. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, eine verschuldete Erbschaft in der Türkei auszuschlagen oder die Haftung zu begrenzen?

Die Ausschlagung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod erklärt werden. Durch ein Inventarverfahren kann die Haftung auf den Nachlasswert beschränkt werden.


9. Wie finde ich von Deutschland aus den richtigen Anwalt für Erbschaftsfälle in der Türkei?

Wählen Sie einen Anwalt, der sowohl im Erbrecht als auch im internationalen Privatrecht erfahren ist. Deutsch- oder englischsprachige Anwälte erleichtern die Kommunikation.


10. Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen dem türkischen und dem deutschen Erbrecht?

  • Der Zwangserbteil ist in der Türkei umfassender.
  • Formvorschriften für Testamente sind strenger.
  • Übertragungen erfolgen meist beim Grundbuchamt, nicht beim Notar.
  • In Deutschland ist die Testierfreiheit größer, handschriftliche Testamente sind oft gültig.