German

Leitfaden zur Vermögensaufteilung in der Türkei für im Ausland Geschiedene

Diese Seite richtet sich an Personen, die im Ausland geschieden sind und deren Vermögenswerte in der Türkei auf den Ex-Partner registriert sind.

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch gelten Vermögenswerte, die nach dem 01.01.2002 während der Ehe erworben wurden, als "erworbenes Vermögen", und beide Ehepartner haben rechtlich gleiche Ansprüche darauf. Um diese Ansprüche geltend zu machen, muss jedoch nach der Scheidung eine gesonderte Klage zur Liquidation des Güterstands eingereicht werden.

Für im Ausland lebende Personen kann dieser Prozess komplexer sein:

  • Vermögenswerte können ausschließlich auf den Ex-Partner registriert sein
  • Die Vermögensaufteilung nach der Scheidung wurde möglicherweise nie durchgeführt
  • Der Ex-Partner könnte versuchen, türkische Vermögenswerte an Dritte zu übertragen, um sie zu verschleiern

Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen klar und praxisnah, wie:

  • Wie erfolgt die Vermögensaufteilung in der Türkei nach einer Scheidung im Ausland?
  • Welche Vermögenswerte werden geteilt und welche gelten als persönlich?
  • Was kann unternommen werden, wenn der Ehepartner versucht, Vermögenswerte zu übertragen?

Wenn Sie im Ausland geschieden sind und glauben, dass Sie Ansprüche auf Vermögenswerte in der Türkei haben, ist es entscheidend, die richtigen Schritte zu unternehmen, bevor Ihre Ansprüche verfallen.

📋 Liste der häufig gestellten Fragen

  1. Was ist ein Güterstand?
  2. Wie erfolgt die Vermögensaufteilung nach der Scheidung?
  3. Ich habe mich im Ausland scheiden lassen, kann ich in der Türkei eine Vermögensaufteilung durchführen?
  4. Kann ich Ansprüche auf Vermögenswerte geltend machen, die auf meinen Ex-Partner registriert sind?
  5. Welche Vermögenswerte werden geteilt und welche nicht?
  6. Können vor der Scheidung Sicherungsmaßnahmen für Vermögenswerte ergriffen werden?
  7. Was kann unternommen werden, wenn Vermögenswerte vor der Scheidung übertragen wurden?
  8. Innerhalb welcher Frist muss die Klage zur Vermögensaufteilung eingereicht werden?
  9. Kann ich eine Klage zur Vermögensaufteilung einreichen, wenn mein Scheidungsurteil in der Türkei nicht anerkannt ist?
  10. Wie lange dauert eine Klage zur Vermögensaufteilung?
  11. Kann ich eine Güterstandsklage einreichen, ohne in die Türkei zu reisen?
  12. Welche Ansprüche können in einer Klage zur Vermögensaufteilung geltend gemacht werden?
  13. Mein Ex-Partner versucht, Vermögenswerte zu verschleiern, was kann ich tun?
  14. Wie viel erhalte ich, wenn ich die Güterstandsklage gewinne?
  15. Wie lange ist die Verjährungsfrist für Güterstandsklagen?
  16. Wie hoch sind die Anwaltskosten für Klagen zur Vermögensaufteilung?
  17. Verliere ich meine Ansprüche vollständig, wenn ich keine Klage zur Vermögensaufteilung einreiche?
  18. Können Anerkennungs- und Güterstandsklagen gleichzeitig eingereicht werden?

1. Was ist ein Güterstand?

Der Güterstand ist das rechtliche System, das festlegt, wie während der Ehe erworbene Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. In der Türkei ist der gesetzliche Güterstand seit dem 01.01.2002 der "Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung".

2. Wie erfolgt die Vermögensaufteilung nach der Scheidung?

Parallel zum Scheidungsverfahren oder nach dessen Abschluss wird eine gesonderte Klage zur Liquidation des Güterstands eingereicht. Das Gericht ermittelt den Wert der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte und entscheidet über eine gleichmäßige Aufteilung. Persönliche Vermögenswerte bleiben von dieser Aufteilung ausgeschlossen.

3. Ich habe mich im Ausland scheiden lassen, kann ich in der Türkei eine Vermögensaufteilung durchführen?

Ja, das ist möglich. Zuvor muss jedoch Ihr ausländisches Scheidungsurteil in der Türkei anerkannt werden. Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens können Sie in der Türkei eine Güterstandsklage einreichen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

4. Kann ich Ansprüche auf Vermögenswerte geltend machen, die auf meinen Ex-Partner registriert sind?

Ja. Solange die Vermögenswerte während der Ehe erworben wurden, hindert die Registrierung ausschließlich auf den Namen Ihres Ex-Partners Sie nicht daran, Ansprüche geltend zu machen. Diese Vermögenswerte gelten als "erworbenes Vermögen" und können aufgeteilt werden.

5. Welche Vermögenswerte werden geteilt und welche nicht?

Geteilte Vermögenswerte: Immobilien, Fahrzeuge, Gehaltseinsparungen und Bankkonten, die während der Ehe erworben wurden. Nicht geteilte Vermögenswerte: Vor der Ehe erworbene Vermögenswerte, geerbte Vermögenswerte, geschenkte Vermögenswerte und persönliche Gebrauchsgegenstände.

6. Können vor der Scheidung Sicherungsmaßnahmen für Vermögenswerte ergriffen werden?

Ja. Wenn die Gefahr besteht, dass Ihr Ehepartner Vermögenswerte verschleiert, können Sie während des Scheidungsverfahrens beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese Verfügung kann die Übertragung oder den Verkauf von Immobilien verhindern.

7. Was kann unternommen werden, wenn Vermögenswerte vor der Scheidung übertragen wurden?

Wenn Vermögenswerte scheinbar an Dritte übertragen wurden, um sie zu verschleiern, kann eine Klage auf Löschung und Neuregistrierung im Grundbuch eingereicht werden. Das Gericht kann Übertragungen, deren eigentlicher Zweck die Verschleierung von Vermögenswerten war, für ungültig erklären.

8. Innerhalb welcher Frist muss die Klage zur Vermögensaufteilung eingereicht werden?

Die Klage zur Vermögensaufteilung muss innerhalb von 10 Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils eingereicht werden.

9. Kann ich eine Klage zur Vermögensaufteilung einreichen, wenn mein Scheidungsurteil in der Türkei nicht anerkannt ist?

Nein. Für die Liquidation des Güterstands muss das ausländische Scheidungsurteil zunächst durch ein Anerkennungsverfahren in der Türkei rechtskräftig werden. Ohne Anerkennung kann keine Klage zur Vermögensaufteilung eingereicht werden.

10. Wie lange dauert eine Klage zur Vermögensaufteilung?

Die Dauer des Verfahrens hängt vom Umfang des Falls, der Anzahl der Vermögenswerte und der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite ab. In der Regel dauern Vermögensaufteilungsklagen in erster Instanz zwischen 6 und 18 Monaten.

11. Kann ich eine Güterstandsklage einreichen, ohne in die Türkei zu reisen?

Ja. Wenn Sie im Ausland leben, können Sie einem Anwalt in der Türkei eine notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht erteilen, damit dieser die Klage in Ihrem Namen einreicht. Während des Verfahrens ist keine Reise in die Türkei erforderlich.

12. Welche Ansprüche können in einer Klage zur Vermögensaufteilung geltend gemacht werden?

Die häufigste Forderung ist der "Anspruch auf Beteiligung am Zugewinn". Das Gericht berechnet den aktuellen Wert der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte und entscheidet über die Zahlung der Hälfte dieses Betrags an den berechtigten Ehepartner. In einigen Fällen können auch Löschung und Neuregistrierung im Grundbuch beantragt werden.

13. Mein Ex-Partner versucht, Vermögenswerte zu verschleiern, was kann ich tun?

Wenn Ihr Ex-Partner Vermögenswerte an Dritte überträgt, um sie zu verschleiern, können Sie beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um Übertragungs- und Verkaufsvorgänge zu stoppen. Gegebenenfalls kann auch eine Anfechtungsklage wegen Scheingeschäfts eingereicht werden.

14. Wie viel erhalte ich, wenn ich die Güterstandsklage gewinne?

Die Höhe Ihrer Forderung richtet sich nach dem aktuellen Wert der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte. In der Regel wird die Zahlung der Hälfte des Werts der auf den Ex-Partner registrierten Vermögenswerte angeordnet. Persönliche Vermögenswerte werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

15. Wie lange ist die Verjährungsfrist für Güterstandsklagen?

Die Klage muss innerhalb von 10 Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen Ihre Ansprüche vollständig. Wenn Sie im Ausland geschieden sind, beginnt die Frist erst mit der rechtskräftigen Anerkennung des Urteils in der Türkei.

16. Wie hoch sind die Anwaltskosten für Klagen zur Vermögensaufteilung?

Die Anwaltskosten für Vermögensaufteilungsklagen variieren je nach Umfang des Falls, Wert der Vermögenswerte und Vereinbarung mit dem Anwalt. In der Regel setzen sie sich aus einer festen Gebühr und einem prozentualen Anteil am erstrittenen Betrag zusammen. Vor Klageeinreichung sollte eine schriftliche Kostenaufstellung eingeholt werden.

17. Verliere ich meine Ansprüche vollständig, wenn ich keine Klage zur Vermögensaufteilung einreiche?

Ja. Wenn die Klage nicht innerhalb von 10 Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils eingereicht wird, verjähren Ihre Ansprüche auf Vermögensaufteilung und erlöschen vollständig. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

18. Können Anerkennungs- und Güterstandsklagen gleichzeitig eingereicht werden?

Ja, beide Klagen können parallel eingereicht werden. Auf diese Weise kann die Verschleierung von Vermögenswerten während des Verfahrens verhindert werden.