Mein Ex-Ehepartner weigert sich, im Konsulat zu unterschreiben. Wie kann ich mich in der Türkei scheiden lassen?
Wenn Ihr Ex-Ehepartner türkischer Staatsbürger oder Doppelstaatsbürger ist, ist dessen Unterschrift für das konsularische Scheidungsverfahren zwingend erforderlich.
Häufig treten dabei folgende Probleme auf:
- Der Ex-Ehepartner weigert sich aus emotionalen Gründen (Groll, Rache etc.), die Unterschrift zu leisten.
- Die Parteien haben keinen Kontakt mehr zueinander.
- Es ist bereits viel Zeit seit der Scheidung vergangen.
Führt dies dazu, dass Ihre Scheidung in der Türkei ungültig bleibt? Nein.
Die Lösung: Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (Tenfiz)
Das Gesetz sieht für solche Fälle einen alternativen Weg vor: das so genannte Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren.
Damit können Sie:
- Auch ohne Unterschrift Ihres Ex-Ehepartners,
- Ihr Scheidungsurteil in der Türkei anerkennen lassen,
- Ohne selbst in die Türkei reisen zu müssen.
Erforderliche Unterlagen für die Klageerhebung:
- Eine Vollmacht, die Sie Ihrem Anwalt in der Türkei ausstellen
- Ihr ausländisches Scheidungsurteil mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
Was macht das türkische Gericht?
Das ausländische Scheidungsurteil wird vom türkischen Gericht anerkannt und hat danach in der Türkei die gleiche Rechtswirkung wie ein inländisches Scheidungsurteil.
Wir sind in der gesamten Türkei tätig
Istanbul, Ankara, Izmir, Konya oder eine andere Stadt … Ganz gleich wo, wir unterstützen Sie bei Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren.