Wenn ein Mieter mit seinen Mietzahlungen in Verzug gerät oder den Mietvertrag verletzt, kann dies für den Vermieter zu erheblichen Problemen führen. Für Vermieter im Ausland ist es besonders schwierig, solche Konflikte zu lösen. Wir übernehmen in Ihrem Namen das Verfahren zur Eintreibung ausstehender Mieten sowie zur gerichtlichen Räumung des Mieters.
Dieser Service umfasst:
- Versand einer Abmahnung: Setzen einer gesetzlichen Frist zur Begleichung der Mietschulden.
- Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens: Wenn keine Zahlung erfolgt, wird ein gerichtliches Inkasso angestrebt.
- Klage auf Räumung des Mieters:
- Kündigung nach zwei berechtigten Abmahnungen: Wenn der Mieter zweimal säumig war, kann eine Kündigung und Räumungsklage eingereicht werden.
- Vollstreckungsbasierte Räumung: Wenn die Miete nicht bezahlt wird, kann ohne eine gesonderte Klage die Räumung über die Vollstreckungsbehörde erfolgen.
- Klage auf Vertragsverletzung: Wenn der Mieter gegen die vertraglichen Bestimmungen verstößt, kann eine Räumungsklage erhoben werden.
- Eintreibung rückständiger Mietbeträge: Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Mietforderungen.
Wenn Sie in der Türkei einen Mieter haben, der nicht zahlt, und rechtliche Unterstützung bei der Räumung oder Eintreibung Ihrer Forderungen benötigen, kontaktieren Sie uns direkt per WhatsApp.