Ich bin im Ausland geschieden. Unsere Immobilien in der Türkei sind noch auf meinen Ex-Ehepartner eingetragen. Was kann ich tun?
Dieser Beitrag richtet sich an im Ausland geschiedene Personen, deren gemeinsame Vermögenswerte in der Türkei auf nur einen Ehepartner eingetragen sind.
In der Türkei gelten Vermögenswerte, die nach dem 01.01.2002 während der Ehe erworben wurden, als „Errungenschaften“. Beide Ehepartner haben einen gleichberechtigten Anspruch hieran. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss nach der Scheidung gesondert ein Verfahren eingeleitet werden.
Für im Ausland lebende Ehepartner kann diese Situation noch komplizierter sein:
- Die Vermögenswerte sind möglicherweise nur auf den Ex-Ehepartner eingetragen.
- Die Vermögensaufteilung wurde noch nicht durchgeführt.
- Der Ex-Ehepartner versucht eventuell, Vermögenswerte zu veräußern.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Vermögensaufteilung abläuft, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie ein Verfahren eingeleitet wird.
Um Ihre Rechte zu schützen, beachten Sie Folgendes:
- Eine Klage zur Vermögensaufteilung muss binnen 10 Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils eingereicht werden.
- Wurde die Scheidung im Ausland vollzogen, muss sie zuerst in der Türkei anerkannt werden, bevor die 10-Jahres-Frist überhaupt beginnt.
Welche Vermögenswerte werden aufgeteilt?
- Es muss sich um Vermögenswerte handeln, die nach dem 01.01.2002 erworben wurden.
- Vermögen aus Erbschaften und persönliche Gegenstände sind von der Aufteilung ausgenommen.
- In der Regel wird eine Klage auf „Beteiligung am Zugewinn (artık değere katılma)“ erhoben.
- Das Gericht ermittelt den aktuellen Wert der Vermögensgegenstände und spricht die Hälfte davon dem anderen Ehepartner zu.
Können Vermögenswerte entzogen oder verheimlicht werden?
Während des Scheidungsprozesses im Ausland kann Ihr Ex-Ehepartner versuchen, in der Türkei befindliche Vermögenswerte auf Dritte zu übertragen.
Um dies zu verhindern, kann das Gericht im Rahmen der Vermögensaufteilung Sicherungsmaßnahmen (tedbir) anordnen.
Verfahren zur Vermögensaufteilung sind komplex und erfordern genaue Berechnungen sowie eine strategische Vorbereitung.
Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei vor Rechtsverlusten bewahren.
Wir bieten in allen Städten der Türkei Dienstleistungen in diesem Bereich an.
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