Ein zu niedriger Mietpreis bedeutet für Vermieter erhebliche Einnahmeverluste. Nach dem türkischen Obligationenrecht kann der Vermieter nach 5 Jahren Vertragslaufzeit eine Mietfestsetzungsklage erheben, um den Mietpreis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben.
Dieser Service umfasst:
- Marktanalyse und Ermittlung des ortsüblichen Vergleichsmietpreises
- Vergleich Ihrer Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Region,
- Ermittlung eines aktuellen Richtwerts für den Mietpreis.
- Einreichung einer Mietfestsetzungsklage
- Bei Mietverhältnissen, die bereits 5 Jahre laufen: Gerichtliche Festlegung des Mietpreises auf die ortsübliche Vergleichsmiete,
- Der Mieter kann sich der Anpassung nicht ohne Weiteres widersetzen.
- Einvernehmliche Mietanpassung
- Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann eine gütliche Einigung mit dem Mieter angestrebt werden.
Wenn Ihr Mietvertrag seit mehr als 5 Jahren besteht und der Mietpreis deutlich zu niedrig ist, können Sie sich für rechtliche Unterstützung direkt über WhatsApp an uns wenden.