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Ein zu niedriger Mietpreis bedeutet für Vermieter erhebliche Einnahmeverluste. Nach dem türkischen Obligationenrecht kann der Vermieter nach 5 Jahren Vertragslaufzeit eine Mietfestsetzungsklage erheben, um den Mietpreis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben.

Dieser Service umfasst:

  1. Marktanalyse und Ermittlung des ortsüblichen Vergleichsmietpreises
    1. Vergleich Ihrer Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Region,
    2. Ermittlung eines aktuellen Richtwerts für den Mietpreis.
  2. Einreichung einer Mietfestsetzungsklage
    1. Bei Mietverhältnissen, die bereits 5 Jahre laufen: Gerichtliche Festlegung des Mietpreises auf die ortsübliche Vergleichsmiete,
    2. Der Mieter kann sich der Anpassung nicht ohne Weiteres widersetzen.
  3. Einvernehmliche Mietanpassung
    1. Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann eine gütliche Einigung mit dem Mieter angestrebt werden.

Wenn Ihr Mietvertrag seit mehr als 5 Jahren besteht und der Mietpreis deutlich zu niedrig ist, können Sie sich für rechtliche Unterstützung direkt über WhatsApp an uns wenden.