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Ich bin im Ausland geschieden. Kann ich das Scheidungsurteil in der Türkei über das Konsulat ohne Unterschrift des Ex-Ehepartners anerkennen lassen? Seit den Änderungen im Jahr 2024 lautet die Antwort für einige Fälle ‚Ja‘.

Durch die jüngsten gesetzlichen Änderungen können Personen unter bestimmten Voraussetzungen einseitig – ohne die Unterschrift des Ex-Ehepartners – die Anerkennung ihres ausländischen Gerichtsurteils in der Türkei beantragen.

Bedingungen für den einseitigen Antrag:

Für die Zulässigkeit Ihres Antrags muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ihr Ex-Ehepartner ist ausschließlich ausländischer Staatsbürger.
  2. Ihr Ex-Ehepartner ist verstorben.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

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Wenn Ihr Ex-Ehepartner türkischer Staatsbürger oder Doppelstaatsbürger ist, ist dieses Verfahren nicht anwendbar.