Wenn Ihr Ex-Ehepartner ausländischer Staatsbürger ist, ist ein einseitiger Antrag möglich. Ist Ihr Ex-Ehepartner türkischer Staatsbürger oder Doppelstaatsbürger, muss ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Beide Seiten müssen nicht gleichzeitig im Konsulat erscheinen: Sobald einer der Partner unterschreibt, hat der andere 90 Tage Zeit, ebenfalls zu unterschreiben.
Sie benötigen das Original Ihres Scheidungsurteils und den dazugehörigen Apostille-Vermerk. Außerdem muss eine vereidigte Übersetzung ins Türkische vorliegen. Aus dem Scheidungsurteil muss das „Datum der Rechtskraft“ ersichtlich sein. Die Apostille wird von der Behörde des Landes ausgestellt, in dem das Urteil ergangen ist. Erkundigen Sie sich bei dem Gericht, das das Urteil erlassen hat, wo Sie die Apostille erhalten können.
Besuchen Sie die Webseite des zuständigen Konsulats. Unter dem Menüpunkt NÜFUS İŞLEMLERİ (Einwohnermeldeverfahren) finden Sie den Abschnitt „Yabancı Ülke Makamlarınca Verilen Boşanma Kararlarının Tescili“ (Eintragung ausländischer Scheidungsurteile). Dort können Sie einen Termin vereinbaren.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Arbeitsaufkommen und Entscheidungsfristen. Im Durchschnitt wird das Verfahren, nachdem beide Parteien unterschrieben haben, in etwa zwei Wochen bis 1,5 Monaten abgeschlossen. Wenn Sie in der Türkei eine Meldeanschrift haben, kann das Verfahren über das zuständige Einwohnermeldeamt dort erfolgen. Andernfalls ist die Behörde in Ankara zuständig.
Wenn Ihr Ex-Ehepartner die Unterschrift verweigert, bleibt nur der Weg über ein Gerichtsverfahren in der Türkei. Dazu müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Informationen zu Gerichts- und Verfahrenskosten sowie zur Dauer eines Anerkennungsverfahrens erhalten Sie bei uns per WhatsApp.