Viele im Ausland lebende Personen möchten sich in der Türkei nicht mit den Schulden eines Erblassers belasten oder haben persönliche Gründe, das Erbe auszuschlagen. Durch die Ausschlagung der Erbschaft können Sie vermeiden, für eventuelle Schulden haftbar zu werden. Auch dabei unterstützen wir Sie umfassend.
Dieser Service umfasst:
- Beantragung der Erbausschlagung: Innerhalb der gesetzlichen Frist (3 Monate ab Todesfall) beim zuständigen Gericht.
- Ausschlagung überschuldeter Nachlässe: Sie haften nicht für die Schulden des Erblassers.
- Unbedingte Erbausschlagung aus persönlichen Gründen: Sie verzichten vollständig auf Ihren Erbteil.
- Prozessbegleitung und Rechtsbeistand: Wir übernehmen alle gerichtlichen Schritte und die Verfahrensabwicklung.
Wenn Sie ein überschuldetes Erbe nicht antreten möchten oder aus persönlichen Gründen darauf verzichten, kontaktieren Sie uns direkt über das WhatsApp-Symbol.