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Was versteht man unter einer einvernehmlichen Scheidung? Ist es möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, ohne in die Türkei zu reisen?

Für Ehepaare, die sich scheiden lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten: strittige Scheidung oder einvernehmliche Scheidung.

Strittige Scheidungen können langwierig und belastend sein, während die einvernehmliche Scheidung den Parteien ermöglicht, ihre Ehe schnell, zivilisiert und unproblematisch zu beenden, indem sie sich über die Bedingungen der Scheidung einig werden.

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen sich die Ehepartner über folgende Punkte einigen:

  1. Falls Kinder vorhanden sind: Sorgerecht, Besuchszeiten und -tage
  2. Falls Unterhalt oder Entschädigung gefordert wird: Höhe und Zahlungsmodalitäten
  3. Aufteilung der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte (optional, aber empfehlenswert)

Wenn in diesen Punkten Einigkeit besteht, kann die Scheidung einvernehmlich erfolgen.

Aber ist das auch möglich, ohne in die Türkei zu reisen?


Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung ohne Anreise in die Türkei:

  1. Es gibt keine Kinder.
  2. Es besteht keine Forderung nach Unterhalt/Entschädigung.
  3. Da die Parteien nicht vor Gericht erscheinen, müssen in der Türkei zwei Zeugen zur Verfügung stehen.
  4. Beide Ehepartner müssen eine Vollmacht erteilen (kann beim Konsulat erstellt werden).

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können sich beide Seiten ohne persönliche Anreise in die Türkei durch Vollmacht vertreten lassen.

Andernfalls ist eine einmalige 1-tägige Anreise in die Türkei erforderlich.


Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung mit Anreise in die Türkei:

  1. Sie teilen uns Ihre Anreisedaten mit.
  2. Von einem Ehepartner wird eine Vollmacht eingeholt.
  3. Die Scheidungsklage wird in der gewünschten Stadt eingereicht.
  4. Das Gericht legt einen Termin fest.
  5. Beide Ehepartner erscheinen für etwa 5 Minuten zur Verhandlung.
  6. Es ist nicht nötig, länger in der Türkei zu bleiben; die Scheidung wird anschließend von uns im Register vermerkt.
  7. Neue Ausweisdokumente können über das Konsulat beantragt werden.

Beratung und Verfahrensbegleitung

Wir betreuen einvernehmliche Scheidungsverfahren in allen Provinzen der Türkei.

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